Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 - Beschlussfassung
Vorlage
S-V-KT/639/2023/a
Aktenzeichen
902.31
Art
Sitzungsvorlage S-V-KT

Beschlussantrag:

 

1.  Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird genehmigt.

 

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1.  im Gesamtergebnishaushalt mit dem

     Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                      212.509.000 €

     Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                      - 218.902.500 €

     Ordentliches Ergebnis                                                                                           - 6.393.500

     Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                                0 €

     Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                    - 441.300 €

     Sonderergebnis                                                                                                           - 441.300 €

     Gesamtergebnis                                                                                                      - 6.834.800

 

 

 

2.  im Gesamtfinanzhaushalt mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von    208.024.700 €

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 206.015.200 €

     Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts                                        2.009.500 €

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                    6.740.500 €

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                              - 26.455.500 €

     Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                                            - 19.715.000

     Finanzierungsmittelüberschuss (+) / Finanzierungsmittelbedarf (-)      - 17.705.500 €

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                            17.000.000 €

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                           - 1.771.600 €

     Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                       15.228.400

     Änderung des Finanzierungsmittelbestandes                                                - 2.477.100

 

      § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

auf                                                                                                                                     17.000.000 €

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

wird festgesetzt auf                                                                                                        18.517.300 €

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                    25.000.000 €

 

§ 5

 

Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf                         31,0 v. H.

der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen

Gemeinden festgesetzt.

 

 

2.  Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wird genehmigt.

 

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2024 wurde am 25.10.2023 in den Kreistag eingebracht. Er wurde daraufhin im Jugendhilfeausschuss am 14.11.2023, dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 15.11.2023, dem Verwaltungs- und Finanzausschuss am 22.11.2023 und in der Kreistagssitzung am 06.12.2023 vorberaten. Seit Einbringung des Haushaltes 2024 kam es zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen.

 

1.1  Ergebnishaushalt

 

1.1.1    Mehrertrag bei den Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 lag lediglich ein Entwurf der Orientierungsdaten des Landes vor. In diesem wurde ein Kopfbetrag zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen von 875 Euro je Einwohner genannt. Der Mitte November erschienene geänderte Entwurf des Haushaltserlasses führt bei den Schlüsselzuweisungen zu Mehrerträgen von 257.200 Euro gegenüber dem ursprünglichen Planansatz. Ursache ist die Erhöhung des Kopfbetrages um weitere 3 Euro auf nun 878 Euro je Einwohner und eine gegenüber der Einbringung gestiegenen Einwohnerzahl um 81 Einwohner.

 

1.1.2   Mehrertrag beim Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG

Seit 2005 werden zwischen den Stadt- und Landkreisen die durch die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände entstehenden Be- und Entlastungen jährlich aufkommensneutral ausgeglichen. Der sogenannte Status-Quo-Ausgleich wird der Verwaltung jährlich nach Zugang des Haushaltserlasses vom Statistischen Landesamt im Rahmen eines Testbescheids mitgeteilt. Mangels eines Testbescheides vor der Haushaltseinbringung wurde für den Plan 2024 der Haushaltsansatz von 2023 (1.251.000 Euro) angesetzt. Nachdem nun, zusammen mit dem geänderten Haushaltserlass, der Testbescheid vom Statistischen Landesamt verschickt wurde, stellt sich heraus, dass der tatsächliche Status-Quo-Ausgleich für 2024 rund 1.436.000 Euro beträgt und somit um 185.000 Euro höher ausfällt.

 

1.1.3    Mehrertrag bei der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige, jedoch stark konjunkturabhängige und nur schwer planbare Einnahmequelle für den Landkreis. Als sich der im Plan 2023 etatisierte Betrag in Höhe vom 7,00 Millionen Euro im Haushaltsverlauf 2023 als unerreichbar herausstellte, wurde auf Basis der zur Planaufstellung vorhandenen Daten ein Planansatz in Höhe von 4,00 Millionen Euro im Haushalt 2024 veranschlagt. Inzwischen sind mit Stand 31. Oktober 2023 bereits rund 4,16 Millionen Euro im Jahr 2023 eingegangen. Aufgrund des verbesserten Einnahmeverlaufs im Jahr 2023 hat die Verwaltung entschieden, den Planansatz um 0,50 Millionen Euro auf nun 4,50 Millionen Euro zu erhöhen.

 

1.1.4    Minderertrag bei der Kreisumlage

Zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2024 war es für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2024 unumgänglich, die Kreisumlage mit einem Hebesatz von 31,5 vom Hundert anzusetzen. Seit Einbringung haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Durch die positiven Auswirkungen des geänderten Haushaltserlasses und der Erhöhung des Grunderwerbsteueraufkommens hat sich die Ertragssituation leicht entspannt. Dies gibt der Verwaltung die Möglichkeit, die Kreisumlage um 0,5 vom Hundert auf 31,0 vom Hundert zu senken und dadurch die Städte und Gemeinden zu entlasten. Beim Landkreis führt die Senkung zu Mindererträgen gegenüber dem eingebrachten Haushalt in Höhe von 1.033.800 Euro auf einen Ansatz von nun 71.889.100 Euro. Hierbei kompensieren die gegenüber dem eingebrachten Haushalt um knapp 400.000 Euro gestiegenen Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden den Rückgang des Kreisumlageaufkommens nur gering.

 

1.1.5    Mehrertrag/Mehraufwand für Erstattungen im Rahmen der Unterbringung von geflüchteten Menschen

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen bleibt deutschlandweit weiterhin eines der dringendsten Themen. Nachdem im Landkreis aktuell monatlich rund 100 Menschen untergebracht werden müssen, geraten die Unterbringungskapazitäten immer wieder an ihre Grenzen. Aus diesem Grund wird im Haushalt 2024 nachträglich ein Ansatz für die Anmietung und Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften in Höhe von 1,80 Millionen Euro veranschlagt, damit zu Beginn des Jahres 2024 ein Handlungsspielraum für die Schaffung von neuen Unterkünften gewährleistet ist. Im Gegenzug hierzu werden ebenfalls Erstattungen in Höhe von 1,80 Millionen Euro eingeplant, da der Main-Tauber-Kreis bei der Unterbringung der geflüchteten Menschen als untere Verwaltungsbehörde tätig wird und deshalb Kostenersatz vom Land erhält.

 

1.1.6    Minderaufwand beim Zuschuss an die VGMT GmbH

Nach der Einbringung des Haushaltes 2024 wurde aufgrund neuer Vorgaben und Erkenntnisse bezüglich der Erstattung für das Deutschlandticket festgestellt, dass ein deutlich geringerer Zuschuss des Landkreises an die VGMT GmbH erforderlich ist. Der Ansatz für den Zuschuss an die VGMT wird deshalb um 291.000 Euro auf nun 489.000 Euro gesenkt.

 

 

 

1.1.7    Mehraufwand beim Zuschuss für ÖPNV-Förderung

Seitens der Busunternehmen stehen finanzielle Forderungen für Kostensteigerungen aufgrund der durch Tarifabschlüsse stark gestiegenen Personalkosten im Raum. Auch wenn diese Kosten im Moment noch nicht genau beziffert werden können, so dürften die Mehraufwendungen nach einer ersten Schätzung zufolge rund 300.000 Euro betragen. Aufgrund dessen werden die Einsparungen bei den Zuschüssen an die VGMT zur Aufstockung des Ansatzes für den Zuschuss für ÖPNV-Förderung genutzt. Dieser steigt nun für das Jahr 2024 um 291.000 Euro auf 4.415.600 Euro an.

 

1.1.8    Mehraufwand bei den Gaskosten

Die Bundesregierung plant ab 01.01.2024 die Mehrwertsteuer auf Gas von aktuell 7 Prozent auf den ursprünglichen Satz von 19 Prozent anzuheben. Ziel der Absenkung war die Entlastung der Verbraucher in Folge der stark gestiegenen Energiepreise. Aufgrund dessen wurde die erst kürzlich getätigte Ausschreibung für Gas mit einem Steuersatz von 7 Prozent vorgenommen und der Ansatz somit zu niedrig eingeplant. Durch die Anhebung auf 19 Prozent ergeben sich bei den Gasaufwendungen Mehrausgaben in Höhe von 70.000 Euro, die nun im Haushalt 2024 nachveranschlagt werden müssen.

 

1.1.9    Minderaufwand bei den Kreditzinsen

Bei den Kreditzinsen können gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplan 78.400 Euro eingespart werden, da die Kreditaufnahme im Jahr 2023 mit 3,00 Millionen Euro um 2,00 Millionen Euro geringer ausfällt als bisher angenommen. Der Ansatz im Jahr 2024 sinkt demnach von 799.400 Euro auf nun 721.000 Euro.

 

1.1.10  Ordentliches Ergebnis und Gesamtergebnis

Das ordentliche Ergebnis verschlechtert sich aufgrund der Änderungen im Ergebnishaushalt gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplan von - 6.310.300 Euro um - 83.200 Euro auf - 6.393.500 Euro. Durch die Änderungen beim ordentlichen Ergebnis verschlechtert sich das Gesamtergebnis um den gleichen Betrag von – 6.751.600 Euro auf – 6.834.800 Euro.

 

 

1.2      Finanzhaushalt

 

1.2.1    Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ändert sich spiegelbildlich mit den Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. Aufgrund dessen nimmt der Zahlungsmittelüberschuss gegenüber dem eingebrachten Haushalt (2.092.700 Euro) um 83.200 Euro ab und beträgt nun 2.009.500 Euro. Dies ist ausreichend, um die ordentlichen Tilgungen der Kredite im Jahr 2024 bedienen zu können.

 

1.2.2    Mehreinzahlung durch den Verkauf des ehemaligen Kreiskrankenhauses Creglingen

Nachdem der Verkauf des ehemaligen Kreiskrankenhauses Creglingen für 750.000 Euro bereits in der Sitzung des Kreistages am 24.05.2023 beschlossen wurde, ist im November 2023 die erste von zwei Kaufpreiszahlungen eingegangen. Die zweite Zahlung in Höhe von ebenfalls 375.000 Euro soll im Jahr 2024 getätigt werden, war aber noch nicht im eingebrachten Haushalt 2024 etatisiert. Da die Ansätze im Finanzhaushalt nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip zu veranschlagen sind, wird die zweite Zahlung nun im Haushalt 2024 veranschlagt.

 

1.2.3    Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit verbessert sich geringfügig durch die oben genannte Einzahlung durch den Verkauf des ehemaligen Kreiskrankenhauses Creglingen um 375.000 Euro und beträgt nun 19.715.000 Euro (alt: 20.090.000 Euro).

 

1.2.4    Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

Die im Jahr 2023 um 2,0 Millionen geringer ausfallende Kreditaufnahme hat neben den sinkenden Kreditzinsen auch Auswirkungen auf die Tilgungen im Jahr 2024. Hierdurch verringern sich die geplanten Tilgungsverpflichtungen des Landkreises von 1.838.200 Euro auf nun 1.771.600 Euro (- 66.600 Euro). Daraus resultierend ergibt sich beim Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (= Nettoneuverschuldung) eine leichte Steigerung auf 15.228.400 Euro (alt: 15.161.800 Euro). Der geplante Schuldenstand zum 31.12.2024 sinkt aber von bisher 39.293.629 Euro auf 37.360.322 Euro.

 

1.2.5    Liquidität

Gegenüber dem eingebrachten Haushalt hat sich der geplante Bestand der Liquiden Mittel zum 31.12.2024 geringfügig positiv verändert. Nachdem im eingebrachten Haushalt 2024 ein Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2024 in Höhe von rund 2,57 Millionen Euro prognostiziert wurde, stehen nun voraussichtlich rund 2,93 Millionen Euro zur Verfügung. Ursächlich hierfür ist die Mehreinzahlung im Finanzhaushalt für das ehemalige Kreiskrankenhaus Creglingen, der zurückgegangene Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt sowie der geringfügig gestiegene Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit. Die Mindestliquidität kann im Jahr 2024 jedoch nicht vorgehalten werden.

 

 

 

1.3      Mittelfristige Finanzplanung

 

1.3.1    Ergebnishaushalt

Im Jahr 2026 und 2027 wirken sich die im Jahr 2024 und 2025 erhöhten Schlüsselzuweisungen negativ auf die an das Land zu zahlende FAG-Umlage aus, weil sich die Höhe dieser an der Summe der Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer aus dem zweitvoran-gegangenen Jahr bemisst. Auch die Schlüsselzuweisungen selbst folgen diesem Schema und nehmen im Jahr 2026 und 2027 aufgrund der nachträglich erhöhten Grunderwerbsteuer geringfügig ab.

 

Bei der Kreisumlage führen die, im Gegensatz zum eingebrachten Haushalt, gestiegenen Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2027 bei gleichem Kreisumlagehebesatz (33,5 vom Hundert) zu Mehrerträgen in Höhe von jeweils 133.700 Euro.

 

Ansonsten schlagen sich im Ergebnishaushalt die unter Punkt 1.1 erläuterten Veränderungen in gleichem oder ähnlichem Maße auch in den Jahren 2025 bis 2027 nieder. Ausnahmen hiervon sind die Mehraufwendungen und Mehrerträge für die Unterbringung von geflüchteten Menschen sowie die Mehrerträge bei der Grunderwerbsteuer. Diese betreffen nur das Jahr 2024.

 

 

1.3.2    Finanzhaushalt

Durch die Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung im Ergebnishaushalt und bei den Tilgungen ändern sich auch die Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit, die Finanzierungsmittelüberschüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie schlussendlich auch die veranschlagten Änderungen der Finanzierungsmittelbestände für die Jahre 2025 bis 2027.

 

Bei den Investitionen kommt es in der mittelfristigen Finanzplanung zu keinen Änderungen gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplan, weshalb die Finanzierungsmittelbedarfe aus Investitionstätigkeit in der mittelfristigen Finanzplanung keine Veränderung aufweisen.

 

 

2. Alternativen

Keine.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Siehe Ausführungen im eingebrachten Haushaltsplan 2024 und der Veränderungsliste.

4. Klimarelevanz

Einschätzung Klimarelevanz

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

Verfasser/-in: Philipp Freitag

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Torsten Hauck

 

Anlagen: 2