Betreff
Änderung der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises
Vorlage
V-KT/651/2023/a
Aktenzeichen
10
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Wirkung zum 01.01.2024.

 


 

1. Sachverhalt

Kostensteigerungen und Personalmangel sind auch im öffentlichen Dienst immer deutlicher spürbar, so dass in vielen Fällen rasches Verwaltungshandeln notwendig ist. Um die Zuständigkeiten des Kreistags, der beschließenden Ausschüsse und der Verwaltung an die aktuellen Entwicklungen weiter anzupassen, wurde die Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises überarbeitet.

 

Die Änderungen der Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse ergeben sich aus Anlage 2. Die Zuständigkeiten des Kreistags ergeben sich daraus entsprechend.

 

Die geänderte Hauptsatzung (konsolidierte Fassung) ist in Anlage 3 zu finden.

 

Die Erfahrung des vergangenen Jahres seit der Neufassung der Hauptsatzung hat gezeigt, dass diese nicht in allen Teilen praktikabel ist. Aus diesem Grund soll eine punktuelle Anpassung erfolgen.

 

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Thematik der Nachträge. Es ist grundsätzlich unüblich, mit Nachträgen zeitaufwändig in die Gremien zu gehen, wenn das genehmigte bzw. etatisierte Baubudget durch den Nachtrag nicht überschritten wird. Aus diesem Grund soll nur noch bei außergewöhnlichen Nachträgen eine Gremienbefassung erfolgen.

 

Weitere Änderungen betreffen die Wertgrenzen für den Abschluss und die Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen und bei Rechtsstreitigkeiten sowie die Abschlüsse von Vergleichen. Diese wurden bei der Neufassung der Hauptsatzung nicht angepasst.

 

Abschließend soll die Mehrung oder Hebung der Stellen in unerheblichem Umfang rechtskonform ausgestaltet werden. Die aktuelle Regelung entspricht nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung.

 

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 22.11.2023 wurde bei einer Gegenstimme ein mehrheitlicher Empfehlungsbeschluss an den Kreistag gefasst, die Hauptsatzung gemäß der Änderungssatzung in Anlage 1 zu ändern. Dabei wurde § 7 Abs. 2 Nummer 3 auf Vorschlag der Verwaltung um folgenden Satz ergänzt:

„Der Landrat unterrichtet den Kreistag mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der laufenden Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau unter Berücksichtigung von Nachträgen,“.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

 

Verfasser: Torsten Hauck

Bereich/Amt: Amt für Personal und Zentrale Dienste

Dezernatsleitung: Torsten Hauck

Anlagen: 3