Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen für Schülerbeförderung im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
S-V/673/2024
Aktenzeichen
208.50:1/8
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 für Schülerbeförderung in Höhe von 333.000 Euro im Budget des Amtes für Schulen und ÖPNV werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch entsprechende Mehrerträge bei den Zuweisungen des Landes beim Amt für Schulen und ÖPNV vollständig sichergestellt.

 

1. Sachverhalt

Der Landkreis leistet gemäß der Schülerbeförderungssatzung Zahlungen und Zuschüsse für die Schülerbeförderung. Dies betrifft Fahrten zu den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Erstattungen an Städte und Gemeinden, Fahrten von Kindern aus dem Main-Tauber-Kreis zu Sonderpädagogischen Schulen in anderen Landkreisen, Kosten und Zuschüsse zu ÖPNV-Schülertickets sowie Zahlungen an andere Landkreise nach § 18 Abs. 2 FAG. Die Ansätze im Schülerverkehr betrugen im Haushaltsplan 2023 insgesamt rund 6,4 Millionen Euro.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 werden überplanmäßige Aufwendungen erforderlich. Es kommt zu Mehraufwendungen aus folgenden Gründen:

                                                                                      

Zahlungen an den Hohenlohekreis für Fahrdienste

Aufgrund einer Umstellung seitens des Hohenlohekreises für die Schülerbeförderung zur Andreas-Fröhlich-Schule (SBBZ für körperliche und motorische Entwicklung, Krautheim) mit im Main-Tauber-Kreis gelegenen Außenstellen von der bisherigen nachträglichen jährlichen Abrechnung nach § 18 Finanzausgleichsgesetz (FAG) hin zu einer monatlichen Abrechnung mit dem Main-Tauber-Kreis als zuständiger Kostenträger, kam es zu einer zeitlichen Überschneidung der Abrechnungen für zwei Jahre. Nach Vorgabe des FAG können Schulträger die Kosten noch bis Ende des dem Schuljahr darauffolgenden Kalenderjahres geltend machen. Somit erfolgte im Haushaltsjahr 2023 durch den Hohenlohekreis die nachträgliche Gesamtabrechnung für das Schuljahr 2021/22 und zusätzlich die monatliche (nicht eingeplante) Abrechnung für das Kalenderjahr 2023 in Höhe von insgesamt rund 158.000 Euro.

 

Anpassung der Zahlungen an die Fahrdienste gemäß Preisgleitklausel

In den vergangenen Jahren ging die Zahl der Unternehmen, die Fahrdienste anbieten, stetig zurück, auch aus Mangel an Personal. Bei Ausschreibungen mussten teilweise hohe Preise akzeptiert werden. Zudem erfolgten wiederholt unterjährige Kündigungen. Diese Linien mussten anschließend meist zu höheren Preisen einzeln vergeben werden. Um unterjährige Kündigungen sowie hohe Preise nach Möglichkeit zu vermeiden, wurde, auch im Hinblick auf die 2022 sehr stark angestiegenen Dieselpreise, in den neuen Verträgen für die Fahrten zu kreiseigenen Schulen eine Preisgleitklausel aufgenommen. Grundlage für die Klausel ist der „Verbraucherpreisindex für Personenbeförderung im Straßenverkehr“ des Statistischen Bundesamtes. Die von den Auftragnehmern angebotenen Preise pro Kilometer werden schuljahresweise während der Vertragslaufzeit überprüft und entsprechend dem Index nachberechnet. Aus dem Anstieg des Verbraucherpreisindex für Personenbeförderung im Straßenverkehr ergibt sich für die 32 Beförderungstouren zu den landkreiseigenen SBBZ eine Nachzahlung von rund 75.000 Euro für die Fahrleistungen im Haushaltsjahr 2023.

 

Allgemeine Kostensteigerung

Die allgemeine Kostensteigerung (Mindestlohnerhöhung, Inflation, Dieselpreis, usw.) bei den meisten Fahrdiensten zu Schulen anderer Schulträger, bei Einzelverträgen sowie eine Zunahme von Schülern, die zeitweise freigestellte und beschützende Fahrten benötigen, führte zu weiteren Mehrkosten in Höhe von rund 100.000 Euro.

 

Zusammengefasst werden für die Schülerbeförderung voraussichtlich überplanmäßige Mehraufwendungen von rund 333.000 Euro entstehen.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehrerträge bei den Zuweisungen des Landes für ÖPNV in voller Höhe gedeckt werden. Die Mehrerträge beruhen insbesondere auf Nachzahlungen des Landes für den Corona-Rettungsschirm 2021 und 2022 und für pandemiebedingte Mehrkosten in der Schülerbeförderung im Jahr 2021.

 

Seit Einführung der Doppik ist am 15. März Buchungsschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr. Um den Jahresabschluss 2023 fristgerecht erstellen zu können, muss dieser Termin eingehalten werden. Daher soll der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 6. März 2024 im Wege der Eilentscheidung über die überplanmäßigen Aufwendungen beraten und beschließen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen bei der Schülerbeförderung steigen um 333.000 Euro. Zur Deckung wird ein Teil der Mehrerträge bei den Zuweisungen des Landes herangezogen. Eine Netto-Mehrbelastung des Haushalts besteht dadurch nicht.

 

 


 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell / Theresa Ziegler 

Bereich/Amt: Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Ursula Mühleck