Betreff
Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Vorlage
JHA/150/2024
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis zu.

 

2.    Die Förderhöhe für Jugendmaßnahmen und Jugendbegegnungen wird rückwirkend zum 01.01.2024 in der Weise angepasst, dass Freizeit- und Erholungsmaßnahmen pro Tag und Teilnehmer mit einem Zuschuss von 4,50 Euro (bisher 3,00 Euro) und internationale Jugendbegegnungen mit einem Zuschuss, ebenfalls pro Tag und Teilnehmer, von 7,00 Euro (bisher 6,00 Euro) gefördert werden.

 

 

1. Sachverhalt

Das Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - verpflichtet das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen unter anderem die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Unterstützungsleistungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in angemessenem Umfang zu gewährleisten. Die Angebote werden dabei von freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, vorgehalten. Im Bereich der Jugendarbeit kommt dem Kreisjugendring Main-Tauber e.V. eine koordinierende Rolle für seine Mitgliedsverbände zu.

 

Auf Grundlage dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen hat der Main-Tauber-Kreis die „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII“ erarbeitet, die zuletzt zum 01.01.2023 geändert wurden.

 

Der Kreisjugendring hat mit Datum vom 26.04.2023 für seine Mitgliedsverbände eine Erhöhung des Zuschusses für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen beantragt (Anlage 1). Begründet wird dieses Anliegen mit den gestiegenen Kosten für diese wichtigen Angebote. Diese haben sich nach Rückmeldung des Kreisjugendrings vor allem ergeben für:

·         Bustransfer:    40 – 50 Prozent Kostensteigerung

·         Lebensmittel: 10 – 20 Prozent Kostensteigerung

·         Unterkunft:      15 – 70 Prozent Kostensteigerung

 

Die vorgetragenen Kostensteigerungen sind für die Verwaltung nachvollziehbar. Von verschiedenen Verbänden wurden Beispielabrechnungen zur Erläuterung vorgelegt, die diese Kostensteigerungen belegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderbeträge für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, in diesem Zuge dann aber auch für internationale Jugendbegegnungen, ab 01.01.2024 von 3,00 Euro auf 4,50 Euro bzw. von 6,00 Euro auf 7,00 Euro pro Tag und Teilnehmer anzupassen. Diese Beträge sind mit dem Kreisjugendring im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs geeint worden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Jugendhilfehaushalt sieht im Haushaltsjahr 2024 für die Produktgruppe 362001, Förderung der Jugendarbeit einen Haushaltsansatz 100.000 Euro vor. Bei einer Erhöhung des täglichen Teilnehmerzuschusses auf 4,50 Euro bzw. 7,00 Euro ist, ausgehend von der Inanspruchnahme der Förderung im Jahr 2022, mit Mehraufwendungen von 21.000 Euro zu rechnen. Diese Mehraufwendungen sind im Jugendhilfebudget 2024 enthalten.

 

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug  

Anlagen: 2