Beschlussantrag:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis zu.
2.
Die
Förderhöhe für Jugendmaßnahmen und Jugendbegegnungen wird rückwirkend zum 01.01.2024
in der Weise angepasst, dass Freizeit- und Erholungsmaßnahmen pro Tag und
Teilnehmer mit einem Zuschuss von 4,50 Euro (bisher 3,00 Euro) und
internationale Jugendbegegnungen mit einem Zuschuss, ebenfalls pro Tag und
Teilnehmer, von 7,00 Euro (bisher 6,00 Euro) gefördert werden.
1. Sachverhalt
Das Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - verpflichtet das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen unter anderem die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Unterstützungsleistungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in angemessenem Umfang zu gewährleisten. Die Angebote werden dabei von freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, vorgehalten. Im Bereich der Jugendarbeit kommt dem Kreisjugendring Main-Tauber e.V. eine koordinierende Rolle für seine Mitgliedsverbände zu.
Auf Grundlage dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen hat der Main-Tauber-Kreis die „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII“ erarbeitet, die zuletzt zum 01.01.2023 geändert wurden.
Der Kreisjugendring hat mit Datum vom 26.04.2023 für seine Mitgliedsverbände eine Erhöhung des Zuschusses für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen beantragt (Anlage 1). Begründet wird dieses Anliegen mit den gestiegenen Kosten für diese wichtigen Angebote. Diese haben sich nach Rückmeldung des Kreisjugendrings vor allem ergeben für:
· Bustransfer: 40 – 50 Prozent Kostensteigerung
· Lebensmittel: 10 – 20 Prozent Kostensteigerung
· Unterkunft: 15 – 70 Prozent Kostensteigerung
Die
vorgetragenen Kostensteigerungen sind für die Verwaltung nachvollziehbar. Von
verschiedenen Verbänden wurden Beispielabrechnungen zur Erläuterung vorgelegt,
die diese Kostensteigerungen belegen.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Förderbeträge für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen,
in diesem Zuge dann aber auch für internationale Jugendbegegnungen, ab
01.01.2024 von 3,00 Euro auf 4,50 Euro bzw. von 6,00 Euro auf 7,00 Euro pro Tag
und Teilnehmer anzupassen. Diese Beträge sind mit dem Kreisjugendring im Rahmen
eines Abstimmungsgesprächs geeint worden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendhilfehaushalt sieht im Haushaltsjahr 2024 für die Produktgruppe 362001, Förderung der Jugendarbeit einen Haushaltsansatz 100.000 Euro vor. Bei einer Erhöhung des täglichen Teilnehmerzuschusses auf 4,50 Euro bzw. 7,00 Euro ist, ausgehend von der Inanspruchnahme der Förderung im Jahr 2022, mit Mehraufwendungen von 21.000 Euro zu rechnen. Diese Mehraufwendungen sind im Jugendhilfebudget 2024 enthalten.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen: 2