Beschlussantrag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Praxisbericht über die Arbeit des Familienzentrums Wartberg-Reinhardshof in Wertheim zur Kenntnis.
1. Sachverhalt
Nach einem
langen Diskussionsprozess wurde mit Grundsatzbeschluss des Kreistags vom
22.03.2017 die Förderinitiative Familienzentren für einen Zeitraum von 3 Jahren
– 2018 bis 2020 – auf den Weg gebracht.
Diese Förderinitiative mündete schließlich in der Verabschiedung des Förderprogramms zur Schaffung und Verstetigung von Familienzentren zur nachhaltigen Entwicklung einer familienfreundlichen Infrastruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises, beginnend ab dem Jahr 2021.
Auf Grundlage der „Eckpunkte für die
Förderung von Familienzentren im Main-Tauber-Kreis“ verabschiedete der
Kreistag in seiner Sitzung am 14.07.2021 eine anteilige Personal- und
Sachkostenförderung. Das Förderprogramm
Familienzentren ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet und wird derzeit
evaluiert.
14
Kommunen des
Main-Tauber-Kreises nehmen das Förderprogramm zwischenzeitlich in Anspruch.
Dabei findet häufig eine Kooperation mit einem freien Träger der Wohlfahrtspflege statt.
Als eines
der ersten Familienzentren im Main-Tauber-Kreis nahm im April 2018 das Familienzentrum
Wartberg-Reinhardshof
in Wertheim seine Arbeit auf. Die Große Kreisstadt Wertheim arbeitet hier mit
dem Diakonischen
Werk im Main-Tauber-Kreis zusammen, das Träger des Familienzentrums am Frankenplatz ist. Es bietet
einen niederschwelligen Zugang zu Begegnungs-, Beratungs- und
Unterstützungsangeboten und trägt zur Integration und Identifikation in den
Stadtteilen Wartberg und Reinhardshof bei.
Herr
Alexander Schuck, Koordinator des Familienzentrums beim Diakonischen Werk, wird
in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses aus der vielfältigen Praxis dieser
Anlaufstelle vor Ort berichten.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Auf Basis der vom Kreistag verabschiedeten „Eckpunkte für die Förderung von Familienzentren im Main-Tauber-Kreis“ nahmen 2023 14 Kommunen, teils in Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die vorgesehene Personal- und Sachkostenförderung in Anspruch und wurden mit einem Gesamtförderbetrag von ca. 301.000 Euro unterstützt.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug