Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Jugendamt für 2023
Vorlage
JHA-V/152/2024
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 690.000 Euro im Budget des Jugendamtes für das Jahr 2023 werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch Mehrerträge von 360.000 Euro im Jugendamt sowie durch Mehrerträge in Höhe von 330.000 Euro im Bereich der Kämmerei vollständig sichergestellt.

1. Sachverhalt

Das Jugendamt ist öffentlicher Kosten- und Leistungsträger für die vielfältigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und gewährt unterschiedliche Bildungs-, Erziehungs- und finanzielle Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien auf der Grundlage des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – in der Regel verbunden mit einem individuellen Rechtsanspruch.  

 

Die Leistungen haben primär familienunterstützenden Charakter, werden aber auch notwendig, um Minderjährige aus Kinderschutzgründen für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer außerhalb ihrer Herkunftsfamilie zu erziehen und zu versorgen. Die Leistungsverpflichtungen beinhalten auch Hilfen für junge Volljährige und die Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (UMA).

 

Darüber hinaus ist das Jugendamt für die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen zuständig, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil dieser Verpflichtung nicht nachkommt oder nachkommen kann. Die gesetzliche Grundlage für diese Pflichtleistung findet sich außerhalb des Sozialgesetzbuches im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden durch die verstärkte Inanspruchnahme der Unterhaltsvorschussleistungen, der umfangreicheren Förderung der Kindertagesbetreuung, aber auch höheren Fallzahlen und Kosten bei den individuellen Hilfen, überplanmäßige Aufwendungen erforderlich.

 

Es kommt zu folgenden Mehraufwendungen bei:

-       Unterhaltsvorschussleistungen, Profitcenter 3690:                                           

Die Fallzahlen sind im Jahresverlauf angestiegen auf ca. 1.070 Fälle, was einem Plus von knapp +8 Prozent entspricht. 

Mehraufwendungen +170.000 Euro (Planansatz 3.007.000 Euro)

 

-       Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Förderung und Vermittlung von Kindern in Tagespflege, Profitcenter 3650:

Die Förderfälle haben sowohl im Bereich der Tageseinrichtungen als auch im Bereich der Kindertagespflege zugenommen, insgesamt um mehr als 100 Fälle im Vergleich zum vergangenen Jahr. Zudem tragen die erhöhten Kindergarten- und Krippenbeiträge sowie umfangreichere Betreuungszeiten zu einem Anstieg der Aufwendungen bei. Mehraufwendungen +600.000 Euro (Planansatz 3.288.000 Euro)

 

-       Hilfe für junge Volljährige, seel. Behinderte, Inobhutnahme, Profitcenter 3630:

Die Zunahme von psychischen Störungen infolge der Coronapandemie wirkt sich auf die Inanspruchnahme der Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen mit höheren Fallzahlen aus; die Hilfen in diesem Aufgabenbereich sind teilweise sehr kostenintensiv.  

Mehraufwendungen +800.000 Euro (Planansatz 4.635.000 Euro)

 

Demgegenüber sind Minderaufwendungen in Höhe von insges. 880.000 Euro in folgenden Bereichen absehbar:

-       Jugendsozialarbeit, Profitcenter 362002:

Minderaufwendungen -100.000 Euro (Planansatz 851.000 Euro)

-       Förderung der Erziehung in der Familie, Profitcenter 3630:

Minderaufwendungen -350.000 Euro (Planansatz 465.000 Euro)

-       Hilfe zur Erziehung, Profitcenter 3630:

Minderaufwendungen -350.000 Euro (Planansatz 11.703.000 Euro)

-       Kooperation und Vernetzung, Profitcenter 3680:

Minderaufwendungen -80.000 Euro (Planansatz 499.000 Euro)

 

Zusammengefasst werden voraussichtlich als Differenz zwischen Mehr- und Minderaufwendungen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 690.000 Euro erforderlich.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können im Jugendamt durch Mehrerträge in Höhe von 360.000 Euro anteilig gedeckt werden. Zum einen können Mehreinnahmen im Bereich der Förderung der Kindertagesbetreuung durch Zuweisungen aufgrund des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Höhe von 218.000 Euro erzielt werden. Zum anderen stehen zusätzliche Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Kleinkindbetreuung in Höhe von 142.000 Euro zur Verfügung.

 

Die nicht durch Mehrerträge im Jugendamt gedeckten Mehraufwendungen in Höhe von 330.000 Euro können vollständig durch außerplanmäßige Zinserträge im Bereich der Kämmerei (Profitcenter 6120) gedeckt werden.

 

Seit Einführung der Doppik ist am 15. März Buchungsschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr. Um den Jahresabschluss 2023 fristgerecht erstellen zu können, muss dieser Termin eingehalten werden. Daher soll der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 6. März 2024 im Wege der Eilentscheidung über die überplanmäßigen Aufwendungen beraten und beschließen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch entsprechende Mehrerträge kommt es – im Vergleich zur Planung – zu keiner Netto-Mehrbelastung des Kreishaushalts.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug