Betreff
Annahme von Spenden für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis im Jahr 2023
Vorlage
V/676/2024
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

1.    Von den im Jahr 2023 eingegangenen Spenden für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Entgegennahme der Spenden wird zugestimmt.

 

 

1. Sachverhalt

Die Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 48 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Annahme von Zuwendungen Privater für die Erfüllung kommunaler Aufgaben ist also grundsätzlich gestattet. Über die Annahme von Spenden entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

Seit der letzten Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 15.3.2023 ist bei der Landkreisverwaltung für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis eine Spendensumme von 13.600 Euro eingegangen.

 

Zuspenden zum Jugendfonds Main-Tauber-Kreis seit März 2023:

Einzahler

Zeitraum/Eingangsdatum

Betrag

Privatperson

01.01.2023 bis 31.12.2023

12 x 50,00 Euro

600 Euro

Lions Club Bad MGH

27.04.2023

10.000 Euro

Rotary Club TBB

10.05.2023

3.000 Euro

 

Den Spendern sind entsprechende Spendenbescheinigungen durch die Landkreisverwaltung auszustellen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Jugendfonds wird als bilanzielles Konto geführt und hat daher keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Dr. Michael Lippert

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug