Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für 2023
Vorlage
V/680/2024
Aktenzeichen
421.42
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 700.000 Euro im Budget des Amtes für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für das Jahr 2023 werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch Mehrerträge von 120.000 Euro beim Amt für Pflege und Versorgung, durch Mehrerträge von 130.000 Euro im Bereich der Kämmerei sowie weitere Mehrerträge von 450.000 Euro beim Amt für Schulen und ÖPNV vollständig sichergestellt.

 

1. Sachverhalt

Das Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration erbringt für alle Leistungsberechtigten im Landkreis Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung auf der Grundlage des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und darüber hinaus weitere Leistungen der Sozialhilfe inklusive der Hilfen zur Gesundheit auf der Grundlage des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Ausnahme der Leistungen der Hilfe zur Pflege, welche durch das Amt für Pflege und Versorgung erbracht werden.

 

Hinzu kommt die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung an geflüchtete Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung der geflüchteten Menschen.

 

Wegen der wesentlich höheren Anzahl an zugewiesenen und untergebrachten Asylantragstellerinnen und -antragsteller sowie der großen Anzahl an geflüchteten Menschen aus der Ukraine und umfangreicheren Leistungen bzw. Kosten im Rahmen der Teilhabe für behinderte Menschen wurden bereits überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.420.000 Euro genehmigt.

 

Wie sich aktuell abzeichnet, war die Kalkulation der Mehraufwendungen nicht ausreichend.

 

Es kommt zu weiteren Mehraufwendungen in folgenden Bereichen:

 

-       Hilfen zur Gesundheit:

Das aktuelle Aufwandsbudget für den Kostenersatz an die von den Krankenkassen betreuten nicht pflichtversicherten Leistungsempfänger beträgt 875.000 Euro. Wegen einer erhöhten Inanspruchnahme im 4. Quartal werden zusätzliche Mittel in Höhe von 70.000 Euro erforderlich.

 

-       Hilfe zum Lebensunterhalt:

Weil Leistungen zum Lebensunterhalt von voll erwerbsgeminderten Personen, welche keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, vermehrt in Anspruch genommen werden, sind neben dem aktuellen Aufwandsbudget von 1.700.000 Euro weitere Mehraufwendungen von 35.000 Euro notwendig.

 

 

-       Leistungen für Flüchtlinge:

Aufgrund der dynamischen Flüchtlingslage wurde das Aufwandsbudget für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 5.363.000 Euro angehoben. Im Bereich der Leistungen bei Krankheit und Schwangerschaft sind weitere Mehraufwendungen von 130.000 Euro unvermeidbar.

 

-       Betreuung und Förderung der Integration:

Für die Betreuung und Förderung der Integration stehen wegen der hohen Anzahl an Anschlussunterbringungen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden höhere Pauschalen zu, die zu Mehraufwendungen von 30.000 Euro (Planansatz 28.000 Euro) führen.

 

-       Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:

Sowohl für die Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen als auch für die Teilhabe an Bildung in Schulen werden höhere Aufwendungen erforderlich, so dass das aktuelle Aufwandsbudget in Höhe von 31.955.000 Euro für diese Teilhabeleistungen um weitere 435.000 Euro zu erhöhen ist. 

 

Zusammengefasst werden somit weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 700.000 Euro entstehen.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können vollständig gedeckt werden durch Mehrerträge im Bereich der Hilfe zur Pflege des Amtes für Pflege und Versorgung (Profitcenter 3110) in Höhe von 120.000 Euro sowie durch außerplanmäßigen Zinsertrag im Bereich der Kämmerei (Profitcenter 6120) in Höhe von 130.000 Euro und Mehrerträgen bei den Zuweisungen des Landes beim Amt für Schulen und ÖPNV (Profitcenter 5470) in Höhe von 450.000 Euro, ebenfalls in Summe 700.000 Euro.  

 

Seit Einführung der Doppik ist am 15. März Buchungsschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr. Um den Jahresabschluss 2023 fristgerecht erstellen zu können, muss dieser Termin eingehalten werden. Daher soll der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 6. März 2024 im Wege der Eilentscheidung über die weiteren überplanmäßigen Aufwendungen beraten und beschließen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund entsprechender Mehrerträge kommt es – im Vergleich zur Planung – zu keiner Netto-Mehrbelastung des Kreishaushalts.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Sabine Haag

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit 

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug