Beschlussantrag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit dem Caritasverband im Tauberkreis e.V. ein ambulantes
Angebot der Sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII in Lauda-Königshofen zu
schaffen und dazu eine entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung
abzuschließen.
2.
Mit
der Verortung des Angebots in Lauda-Königshofen wird eine gute Erreichbarkeit
für Kinder und Jugendliche aus den angrenzenden Kommunen angestrebt.
3.
Die
Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 erfolgt im Rahmen des laufenden
Jugendhilfebudgets.
4.
Ab
dem Haushaltsjahr 2025 sind die notwendigen Finanzmittel einzuplanen.
1. Sachverhalt
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder
Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des
Minderjährigen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für
seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Eignung der vom Jugendamt als
notwendig festgestellten Hilfe beinhaltet auch und vor allem die Mitwirkungsbereitschaft der
Eltern (Antragsberechtigte) und, je nach Alter und Entwicklungsstand des jungen Menschen, auch sein aktives Zutun.
Erziehungshilfen erfolgen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form und haben ihre Rechtsgrundlagen in § 27 ff SGB VIII. Dabei obliegt die Feststellung des
individuellen Bedarfs dem Jugendamt, während in der Regel freie Träger der
Jugendhilfe mit der Durchführung der Hilfe beauftragt werden sollen. In
regelmäßigen Hilfeplangesprächen mit allen Beteiligten werden die Ziele der
Hilfe festgelegt und die Zielerreichung überprüft.
Die Teilnahme an Sozialer Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII soll älteren Kindern und Jugendlichen bei
der Überwindung von
Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit fördert dabei
auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung der
Teilnehmenden durch soziales Lernen in der Gruppe. Dieser weit gefasste
rechtliche Rahmen nach dem SGB VIII lässt vor allem eine bedarfsgerechte
Ausgestaltung des konkreten Hilfsangebots vor Ort zu.
Soziale Gruppenarbeit hat einen stark präventiven Charakter. Die Aufgabe besteht darin, erzieherische
Defizite beim Kind gezielt im Gruppenalltag anzugehen und so weitergehende
Hilfebedarfe zu vermeiden. Ergänzt durch Elternarbeit wird das Ziel verfolgt,
Eltern mit der Unterstützung durch die Jugendhilfe zu befähigen, ihr
Erziehungsverhalten und die Eltern-Kind-Beziehung wieder tragfähig positiv zu
gestalten.
Die Gremien zur Jugendhilfeplanung – die Regionale Planungsgruppe Mitte und die Zentrale Planungsgruppe – haben sich in der Vergangenheit dezidiert mit den ambulanten Erziehungshilfeangeboten in den Regionen des Main-Tauber-Kreises befasst. Anhand konkreter Fallverläufe wurde insbesondere die Versorgungssituation im mittleren Main-Tauber-Kreis untersucht und festgestellt, dass dort für ältere Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche kein bzw. kein ausreichendes Angebot sozialer Gruppenarbeit besteht. In einer Vielzahl von Fällen führte dies dazu, dass nicht angemessen frühzeitig interveniert werden konnte mit dem Risiko sich manifestierender Erziehungsdefizite und problembehafteter Lebensverläufe bis hin zu weitergehenden, kostenintensiven stationären Maßnahmen.
Ein anderer Nebeneffekt dieser Angebotssituation war in einigen Fällen die räumliche Verschiebung der Jugendhilfe aus dem Gemeinwesen. Das in der Region Mitte derzeit nicht vorhandene Angebot wird in Bad Mergentheim für den südlichen Landkreis durch die Jugendhilfe Creglingen und in Wertheim für die dortige Region durch das Diakonische Werk im Main-Tauber-Kreis vorgehalten. Teilweise werden Kinder und Jugendliche aus Boxberg, Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim in diesen Angeboten betreut, was einerseits die dortigen Betreuungskapazitäten schmälert und sich andererseits auch negativ auf die Bezüge der Kinder in ihrem Lebensumfeld auswirken kann.
Im Sinne einer regionalen, effektiven und effizienten Zuordnung der Jugendhilfeangebote zu den durchführenden freien Trägern hat der Caritasverband im Tauberkreis e.V. in Absprache mit der Verwaltung und nach vorheriger gemeinsamer Konzeptionierung ein Angebot vorgelegt, das folgende Rahmendaten enthält:
1. Das Angebot wird in Lauda verortet, um in zentraler Lage und mit dem ÖPNV erreichbar auch Kinder und Jugendliche aus benachbarten Kommunen, insbesondere aus Boxberg und Tauberbischofsheim, aufnehmen zu können.
2. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren, für die die Teilnahme an Sozialer Gruppenarbeit nach Bedarfsfeststellung durch das Jugendamt die notwendige und geeignete Hilfe darstellt.
3. Die Gruppe umfasst durchschnittlich 12 Kinder. Die Betreuungstage in der Gruppe werden im Einzelfall festgelegt.
4. Die Hilfe ist auf die Dauer von bis zu zwei Jahren und familienunterstützend ausgelegt und erfordert unabdingbar die Mitwirkung und Mitarbeit des jungen Menschen und der Eltern.
5. Das Angebot findet an 200 Betreuungstagen im Jahr, ausgehend von 180 Schultagen mit täglich 4 Std. und 20 Ferientagen mit 6 Std. statt.
Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Caritasverband im Tauberkreis e.V. eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung für das genannte Angebot ab 01.09.2024 abzuschließen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Das vorgesehene Angebot erfordert entsprechende Räumlichkeiten und eine Ausstattung mit 1,5 Fachkraftstellen (Sozialpädagogen/Sozialarbeiter). Diese Personalausstattung entspricht den Vergleichsangeboten in Bad Mergentheim und Wertheim.
Die jährlichen Gesamtaufwendungen für den Betrieb der Sozialen Gruppenarbeit belaufen sich nach derzeitiger Kostenberechnung auf 173.000 Euro.
Verfasser: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug