Betreff
Evaluierung der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis
Vorlage
JHA/155/2024
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Evaluierungsergebnisse über die Angebote der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis zur Kenntnis.

 

1. Sachverhalt

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendsozialarbeit sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

 

Der Schulsozialarbeit kommt dabei eine herausgehobene Aufgabe zu, was auch daran deutlich wird, dass der Gesetzgeber diese Form der Jugendsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesondert normiert und hervorgehoben hat (siehe § 13a SGB VIII). Die Schulsozialarbeit stellt eine äußerst wirkungsvolle Verzahnung der kommunalen Jugendhilfeangebote mit den weiteren Unterstützungsleistungen des Jugendamtes und der freien Träger der Jugendhilfe dar und kommt den Schülerinnen und Schülern an allen allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft in besonderer Weise zugute.

 

Auf Basis der „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis gemäß §§ 11 bis 13a SGB VIII“ – zuletzt angepasst zum 01.01.2023 – fördert der Landkreis die Schulsozialarbeit durch eine anteilige Finanzierung der Personalkosten im Umfang von einem Drittel bzw. bis zu einem Höchstbetrag von bis zu 24.000 Euro je Vollzeitstelle. Antragsberechtigt sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Anstellung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter kann kommunal oder durch Beschäftigung bei einem freien Träger der Jugendhilfe erfolgen.

 

Die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Main-Tauber-Kreis soll dazu beitragen, das Angebot dort einrichten zu können, wo schulpädagogisch ergänzende Formen der Jugendhilfe erforderlich sind.

 

Ziele der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung erarbeitet wurden, sind insbesondere:

 

·         Einbindung der Schule ins Gemeinwesen und die Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen, insbesondere mit der öffentlichen Jugendhilfe,

·         Unterstützung der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zur Gemeinschaftsfähigkeit,

·         Verhinderung von Ausgrenzung sowie Förderung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler,

·         Stärkung der pädagogischen Kompetenz der Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und

·         Hilfe beim Übergang in den Beruf.

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2024 sind landkreisweit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit einem Gesamtstellenumfang von 32,2 Deputaten eingesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte werden an allen allgemeinbildenden öffentlichen Schulformen eingesetzt, arbeiten dabei jedoch methodisch durchaus unterschiedlich und setzen verschiedene Arbeitsschwerpunkte.

 

Das Jugendamt hat dies zum Anlass genommen, das Angebot der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis genauer zu betrachten und die Vielfältigkeit der Unterstützungsleistungen für die Schülerinnen und Schüler vor Ort auszuwerten. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird die Verwaltung die wichtigsten Ergebnisse dieser Evaluierung vorstellen. Eingegangen wird dabei in einer Rückschau zunächst auf die Entwicklung der Stellenanteile und der Aufgaben. Außerdem wurden die Aufgabenschilderungen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter inhaltlich ausgewertet, so dass sich auch wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung dieser Unterstützungsleistung für Kinder und Jugendliche in ihrem schulischen Alltag ergeben.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Main-Tauber-Kreis fördert die Personalkosten für Schulsozialarbeit und hat im Jahr 2024 für diesen Leistungsbereich ein Haushaltsbudget in Höhe von 708.000 Euro vorgesehen.

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug