Beschlussantrag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Evaluierungsergebnisse über die Angebote der
Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis zur Kenntnis.
1. Sachverhalt
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendsozialarbeit sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Der Schulsozialarbeit kommt dabei eine
herausgehobene Aufgabe zu, was auch daran deutlich wird, dass der Gesetzgeber
diese Form der Jugendsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesondert
normiert und hervorgehoben hat (siehe § 13a SGB VIII). Die Schulsozialarbeit
stellt eine äußerst wirkungsvolle Verzahnung der kommunalen
Jugendhilfeangebote mit den weiteren Unterstützungsleistungen des Jugendamtes
und der freien Träger der Jugendhilfe dar und kommt den Schülerinnen und
Schülern an allen allgemeinbildenden
Schulen in öffentlicher Trägerschaft in besonderer Weise zugute.
Auf Basis der „Richtlinien für die Förderung
der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis gemäß §§ 11 bis
13a SGB VIII“ – zuletzt angepasst zum 01.01.2023 – fördert der Landkreis die
Schulsozialarbeit durch eine anteilige Finanzierung der Personalkosten im
Umfang von einem Drittel bzw. bis zu einem Höchstbetrag von bis zu
24.000 Euro je Vollzeitstelle. Antragsberechtigt sind die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden. Die Anstellung der Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter kann kommunal oder durch Beschäftigung bei einem freien
Träger der Jugendhilfe erfolgen.
Die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Main-Tauber-Kreis soll dazu
beitragen, das Angebot dort einrichten zu können, wo schulpädagogisch
ergänzende Formen der Jugendhilfe erforderlich sind.
Ziele der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis, die im Rahmen der
Jugendhilfeplanung erarbeitet wurden, sind insbesondere:
·
Einbindung der Schule ins Gemeinwesen und die Vernetzung mit
anderen Diensten und Einrichtungen, insbesondere mit der öffentlichen
Jugendhilfe,
·
Unterstützung der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zur
Gemeinschaftsfähigkeit,
·
Verhinderung von Ausgrenzung sowie Förderung sozial
benachteiligter Schülerinnen und Schüler,
·
Stärkung der pädagogischen Kompetenz der Lehrkräfte im Umgang
mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und
·
Hilfe beim Übergang in den Beruf.
Die Angebote der Schulsozialarbeit wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2024 sind landkreisweit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit einem Gesamtstellenumfang von 32,2 Deputaten eingesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte werden an allen allgemeinbildenden öffentlichen Schulformen eingesetzt, arbeiten dabei jedoch methodisch durchaus unterschiedlich und setzen verschiedene Arbeitsschwerpunkte.
Das Jugendamt hat dies zum Anlass genommen, das Angebot der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis genauer zu betrachten und die Vielfältigkeit der Unterstützungsleistungen für die Schülerinnen und Schüler vor Ort auszuwerten. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird die Verwaltung die wichtigsten Ergebnisse dieser Evaluierung vorstellen. Eingegangen wird dabei in einer Rückschau zunächst auf die Entwicklung der Stellenanteile und der Aufgaben. Außerdem wurden die Aufgabenschilderungen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter inhaltlich ausgewertet, so dass sich auch wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung dieser Unterstützungsleistung für Kinder und Jugendliche in ihrem schulischen Alltag ergeben.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Der Main-Tauber-Kreis fördert die Personalkosten für Schulsozialarbeit und hat im Jahr 2024 für diesen Leistungsbereich ein Haushaltsbudget in Höhe von 708.000 Euro vorgesehen.
Verfasser/-in: Martin Frankenstein
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug