Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in 2014
Vorlage
V-KT/063/2014
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe (Planungskosten) in 2014 in Höhe von 95.591,78 € wird zugestimmt.

 

1.Sachverhalt:

 

Die Klosteranlage Gerlachsheim wird seit 1952 vom Main-Tauber-Kreis als Kreisalten- und Pflegeheim genutzt. Der Landkreis ist Erbbaunehmer beim Land bis 2023 und trägt die volle Bau- und Unterhaltungslast.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.11.2011 einstimmig der Umwandlung des Seniorenzentrums Gerlachsheim in ein Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung in der Betriebsträgerschaft des Caritasverbands im Tauberkreis e. V. zugestimmt.

 

Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit dem Caritasverband als künftigem Betriebsträger einen langfristigen Pacht- und Nutzungsvertrag vorzubereiten.

 

Weiter wurde Beschluss gefasst, dass der Kreis für die Umnutzung einen einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von 1 Mio. Euro für nicht durchgeführte allgemeine Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten gewährt.

 

Nach einer ausgesprochen langen, intensiven und weit fortgeschrittenen Planungs- und Entscheidungsphase wurde den Mitgliedern  des Kreistags in nicht öffentlicher Sitzung am 29.01.2014 durch Herrn Fenger, Geschäftsführer Caritasverband, der überraschende Ausstieg aus dem Projekt seitens des Caritasverbands mitgeteilt. Begründet wurde der Ausstieg aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht.  Die aktuellen Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ermöglichen inzwischen landesweit ausschließlich die Schaffung von eher dezentralen, kleineren Einrichtungen in der Nähe zu den Heimatorten der Menschen mit Behinderung. Durch den Wegfall möglicher Förderungen sei die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben.

 

Mit Schreiben vom 21.03.2014 fordert der Caritasverband die Übernahme der hälftigen Planungskosten in Höhe von 121.368,22 € an (Gesamtkosten 242.736,44 €).

 

Weshalb kam es zu diesen hohen Kosten?

 

Zu Beginn 2010, als die erste Bereitschaft zur Beteiligung an den Planungskosten von der Kreisverwaltung signalisiert wurde, gingen die Parteien von einer Kostenermittlung auf der Basis einer Entwurfsplanung aus.

Im Zuge der Antragsstellung bei diversen Förderstellen wurde die Planung durch den Caritasverband bis zur Genehmigungsphase beauftragt.

In einem konzipierten -aber nicht unterzeichneten- Vorvertrag war für die Planungskosten ebenfalls eine hälftige Kostenteilung vorgesehen.

 

Auf diese Verhandlungen/Vereinbarungen bezieht sich nunmehr der Caritasverband und macht Kostenerstattung in Höhe von 121.368,22 € geltend

 

In Verhandlung vom 04.11.2014 mit Vertretern des Caritasverbandes konnte man sich auf eine Kostenteilung von 60 (Caritas) zu 40 (LRA) verständigen, da der Caritasverband einseitig aus dem Projekt ausgestiegen ist.

 

Diese Kostenteilung hält die Verwaltung im Hinblick auf die Rechts- und Sachlage für angemessen

Da die geprüfte Schlussrechnungssumme 238.979,44 € beträgt, beläuft sich der Anteil des Landkreises auf 95.591,78 € (40 %).

 

Die Kosten für das Landratsamt würden sich somit von 121.368,22 € (ursprüngliche Forderung) auf 95.591,78 € um 25.776,44 € verringern.

 

Durch die geänderte Kostenaufteilung möchte der Caritasverband seine besondere Verpflichtung zum Ausdruck bringen.

 

Anlagen: keine