Beschlussantrag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe (Planungskosten) in 2014 in Höhe von 95.591,78 € wird zugestimmt.
1.Sachverhalt:
Die Klosteranlage
Gerlachsheim wird seit 1952 vom Main-Tauber-Kreis als Kreisalten- und
Pflegeheim genutzt. Der Landkreis ist Erbbaunehmer beim Land bis 2023 und trägt
die volle Bau- und Unterhaltungslast.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 23.11.2011 einstimmig der Umwandlung des Seniorenzentrums
Gerlachsheim in ein Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung in der
Betriebsträgerschaft des Caritasverbands im Tauberkreis e. V. zugestimmt.
Die Verwaltung wurde
ermächtigt, mit dem Caritasverband als künftigem Betriebsträger einen
langfristigen Pacht- und Nutzungsvertrag vorzubereiten.
Weiter wurde
Beschluss gefasst, dass der Kreis für die Umnutzung einen einmaligen
Baukostenzuschuss in Höhe von 1 Mio. Euro für nicht durchgeführte allgemeine
Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten gewährt.
Nach einer
ausgesprochen langen, intensiven und weit fortgeschrittenen Planungs- und
Entscheidungsphase wurde den Mitgliedern
des Kreistags in nicht öffentlicher Sitzung am 29.01.2014 durch Herrn
Fenger, Geschäftsführer Caritasverband, der überraschende Ausstieg aus dem
Projekt seitens des Caritasverbands mitgeteilt. Begründet wurde der Ausstieg
aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht.
Die aktuellen Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ermöglichen
inzwischen landesweit ausschließlich die Schaffung von eher dezentralen,
kleineren Einrichtungen in der Nähe zu den Heimatorten der Menschen mit
Behinderung. Durch den Wegfall möglicher Förderungen sei die Wirtschaftlichkeit
nicht mehr gegeben.
Mit Schreiben vom
21.03.2014 fordert der Caritasverband die Übernahme der hälftigen
Planungskosten in Höhe von 121.368,22 € an (Gesamtkosten 242.736,44 €).
Weshalb kam es zu diesen hohen Kosten?
Zu Beginn 2010, als die erste Bereitschaft zur Beteiligung an den Planungskosten von der Kreisverwaltung signalisiert wurde, gingen die Parteien von einer Kostenermittlung auf der Basis einer Entwurfsplanung aus.
Im Zuge der Antragsstellung bei diversen Förderstellen wurde die Planung durch den Caritasverband bis zur Genehmigungsphase beauftragt.
In einem konzipierten -aber nicht unterzeichneten- Vorvertrag war für die Planungskosten ebenfalls eine hälftige Kostenteilung vorgesehen.
Auf diese Verhandlungen/Vereinbarungen bezieht sich nunmehr der Caritasverband und macht Kostenerstattung in Höhe von 121.368,22 € geltend
In Verhandlung vom 04.11.2014 mit Vertretern des Caritasverbandes konnte man sich auf eine Kostenteilung von 60 (Caritas) zu 40 (LRA) verständigen, da der Caritasverband einseitig aus dem Projekt ausgestiegen ist.
Diese Kostenteilung hält die Verwaltung im Hinblick auf die
Rechts- und Sachlage für angemessen
Da die geprüfte
Schlussrechnungssumme 238.979,44 € beträgt, beläuft sich der Anteil des
Landkreises auf 95.591,78 € (40 %).
Die Kosten für das
Landratsamt würden sich somit von 121.368,22 € (ursprüngliche Forderung) auf
95.591,78 € um 25.776,44 € verringern.
Durch die geänderte
Kostenaufteilung möchte der Caritasverband seine besondere Verpflichtung zum
Ausdruck bringen.
Anlagen: keine