Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans Main-Tauber-Kreis
Vorlage
S-KT/532/2018
Aktenzeichen
797.71:2/1
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Main-Tauber-Kreis in der Fassung vom 6. November 2018 (Anlage) wird beschlossen.

 

1. Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr hat am 4. Juli 2018 den Anhörungsentwurf für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Main-Tauber-Kreis zur Kenntnis genommen und die Landkreisverwaltung beauftragt, den Entwurf in die Anhörung zu geben.

 

Die Entwurfsfassung wurde mit Schreiben vom 16. Juli 2018 an insgesamt 62 Unternehmen, Behörden und Einrichtungen versandt. Als Frist für die Stellungnahmen wurde der 17. September 2018 festgelegt. Der Anhörungsentwurf ging an alle 18 Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis, an die sieben angrenzenden Landkreise, an die angrenzenden Regierungspräsidien, an zehn Busunternehmen, drei Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie den Behindertenbeauftragten des Main-Tauber-Kreises.

 

Mit Ausnahme einer beantragten Fristverlängerung um eine Woche gingen alle Stellungnahmen fristgerecht ein.

 

Es gab keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Fortschreibungsentwurf.

 

Von den Städten und Gemeinden Boxberg, Creglingen, Freudenberg, Grünsfeld, Külsheim, Tauberbischofsheim und Wittighausen wurden einzelne Änderungswünsche mitgeteilt. Diese Änderungswünsche waren teilweise redaktioneller Natur und konnten insoweit eingearbeitet werden. Andere Änderungswünsche betrafen Details zu Fahrplänen, die jedoch nicht Gegenstand eines Nahverkehrsplans sind bzw. über den Charakter des Nahverkehrsplans hinausgehen. Die Städte und Gemeinden wurden hierzu separat informiert.

Die Stadt Tauberbischofsheim hat um Änderungen bezüglich der Aussagen zur Einrichtung von Mobilitätsstellen in Kapitel 5.5. ff. gebeten. Die Aussagen hierzu wurden dahingehend geändert, dass Mobilitätstellen auch in weiteren Städten und Gemeinden eingerichtet werden können, sofern dort Kooperationspartner auch zur Mitfinanzierung bereit sind und geeignete Räumlichkeiten im Bahnhof oder in Bahnhofsnähe vorhanden sind.

 

Die Neufassung vom 06.11.2018 ist als Anlage beigefügt. Alle Textpassagen, in denen Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber dem Anhörungsentwurf vorgenommen wurden, sind gelb hinterlegt.


Inhalt

 

Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche Instrument der Aufgabenträger zur Beschreibung der angestrebten Verkehrsbedienung. Er ist insofern insbesondere auch für die Busverkehrsunternehmen bei eigenwirtschaftlichen Anträgen bindend.

 

 

Der Nahverkehrsplan (NVP) umfasst im Wesentlichen folgende Themenbereiche:

     Bilanzierung des bisherigen NVP sowie des Masterplans für den ÖPNV,

     eine ÖPNV-Potenzialanalyse (Beschreibung der Verkehrsnachfrage, Verkehrsströme und Pendlerbewegungen) und ein daraus abgeleitetes Achsenkonzept,

     Entwicklung von ÖPNV-Zielen,

     Maßnahmenkonzeption zur Erreichung der Ziele,

     Darstellung ergänzender Bausteine (Mobilitätsmanagement, d.h. Information, Kommunikation, Koordination und Service),

     Erläuterung ergänzender Mobilität wie Carsharing, Fahrradvermietsysteme, Mitfahrzentralen etc. ,

     Festschreibung von Standards wie z. B. Fahrzeugstandards und Anforderungen des Ausbildungsverkehrs,

     eine Übersicht der Haltestellen im Zusammenhang mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit,

     Definition von Verknüpfungspunkten, d.h. Empfehlungen zur Anlage von Park und Ride- sowie Bike und Ride-Parkplätzen etc.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Wie bereits in der Vorlage zur Sitzung im Juli 2018 ausgeführt wurde, betragen die Kosten für die Erstellung des Nahverkehrsplanes Main-Tauber-Kreis

ca.                                                                                                                         38.000 Euro.

Hiervon trägt der Verkehrsverbund Rhein-Neckar ein Drittel der Kosten:          12.700 Euro.

Für den Main-Tauber-Kreis verbleiben somit Kosten in Höhe von vs. rund        25.300 Euro.

Aufgrund der Vorleistungen wurden durch den

Main-Tauber-Kreis bereits Abschlagszahlungen in Höhe von rund                        9.000 Euro

geleistet.

 

Die benötigten Mittel sind in den Haushaltsplänen 2018 und 2019 unter den im Produkt ÖPNV (547001) vorgesehenen Ansätzen enthalten.

 

 

 

Anlagen