Beschlussantrag:
Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Main-Tauber-Kreis in der Fassung vom 6. November 2018 (Anlage) wird beschlossen.
1. Sachverhalt:
Der Ausschuss für
Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr hat am 4. Juli 2018 den Anhörungsentwurf
für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Main-Tauber-Kreis zur Kenntnis
genommen und die Landkreisverwaltung beauftragt, den Entwurf in die Anhörung zu
geben.
Die Entwurfsfassung
wurde mit Schreiben vom 16. Juli 2018 an insgesamt 62 Unternehmen, Behörden und
Einrichtungen versandt. Als Frist für die Stellungnahmen wurde der 17.
September 2018 festgelegt. Der Anhörungsentwurf ging an alle 18 Städte und
Gemeinden im Main-Tauber-Kreis, an die sieben angrenzenden Landkreise, an die
angrenzenden Regierungspräsidien, an zehn Busunternehmen, drei
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
sowie den Behindertenbeauftragten des Main-Tauber-Kreises.
Mit Ausnahme einer
beantragten Fristverlängerung um eine Woche gingen alle Stellungnahmen
fristgerecht ein.
Es gab keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den
Fortschreibungsentwurf.
Von den Städten und
Gemeinden Boxberg, Creglingen, Freudenberg, Grünsfeld, Külsheim,
Tauberbischofsheim und Wittighausen wurden einzelne Änderungswünsche
mitgeteilt. Diese Änderungswünsche waren teilweise redaktioneller Natur und
konnten insoweit eingearbeitet werden. Andere Änderungswünsche betrafen Details
zu Fahrplänen, die jedoch nicht Gegenstand eines Nahverkehrsplans sind bzw.
über den Charakter des Nahverkehrsplans hinausgehen. Die Städte und Gemeinden
wurden hierzu separat informiert.
Die Stadt
Tauberbischofsheim hat um Änderungen bezüglich der Aussagen zur Einrichtung von
Mobilitätsstellen in Kapitel 5.5. ff. gebeten. Die Aussagen hierzu wurden
dahingehend geändert, dass Mobilitätstellen auch in weiteren Städten und
Gemeinden eingerichtet werden können, sofern dort Kooperationspartner auch zur
Mitfinanzierung bereit sind und geeignete Räumlichkeiten im Bahnhof oder in
Bahnhofsnähe vorhanden sind.
Die Neufassung vom
06.11.2018 ist als Anlage beigefügt. Alle Textpassagen, in denen Änderungen
bzw. Ergänzungen gegenüber dem Anhörungsentwurf vorgenommen wurden, sind gelb
hinterlegt.
Inhalt
Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche Instrument der Aufgabenträger zur Beschreibung der angestrebten Verkehrsbedienung. Er ist insofern insbesondere auch für die Busverkehrsunternehmen bei eigenwirtschaftlichen Anträgen bindend.
Der Nahverkehrsplan (NVP) umfasst im Wesentlichen folgende Themenbereiche:
• Bilanzierung des bisherigen NVP sowie des Masterplans für den ÖPNV,
• eine ÖPNV-Potenzialanalyse (Beschreibung der Verkehrsnachfrage, Verkehrsströme und Pendlerbewegungen) und ein daraus abgeleitetes Achsenkonzept,
• Entwicklung von ÖPNV-Zielen,
• Maßnahmenkonzeption zur Erreichung der Ziele,
• Darstellung ergänzender Bausteine (Mobilitätsmanagement, d.h. Information, Kommunikation, Koordination und Service),
• Erläuterung ergänzender Mobilität wie Carsharing, Fahrradvermietsysteme, Mitfahrzentralen etc. ,
• Festschreibung von Standards wie z. B. Fahrzeugstandards und Anforderungen des Ausbildungsverkehrs,
• eine Übersicht der Haltestellen im Zusammenhang mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit,
• Definition von Verknüpfungspunkten, d.h. Empfehlungen zur Anlage von Park und Ride- sowie Bike und Ride-Parkplätzen etc.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Wie bereits in der Vorlage zur Sitzung im Juli 2018 ausgeführt wurde, betragen die Kosten für die Erstellung des Nahverkehrsplanes Main-Tauber-Kreis
ca. 38.000 Euro.
Hiervon trägt der Verkehrsverbund Rhein-Neckar ein Drittel der Kosten: 12.700 Euro.
Für den Main-Tauber-Kreis verbleiben somit Kosten in Höhe von vs. rund 25.300 Euro.
Aufgrund der Vorleistungen wurden durch den
Main-Tauber-Kreis bereits Abschlagszahlungen in Höhe von rund 9.000 Euro
geleistet.
Die benötigten Mittel sind in den Haushaltsplänen 2018 und 2019 unter den im Produkt ÖPNV (547001) vorgesehenen Ansätzen enthalten.
Anlagen